Lehramt 2009 (GymPo)

Hinweis

Dieser Studiengang kann nicht mehr als neues Studium begonnen werden. Als Studienanfänger müssen Sie sich für BA Edu einschreiben.

Die Gymnasiallehramtsordnung (GymPo) ist seit dem Wintersemester 2010/11 in Kraft. Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Studentischen Abteilung und auf den Seiten des Binational School of Education.

Die Studien- und Prüfungsordnungen, darunter die fachspezifischen Bestimmungen für Philosophie/Ethik finden Sie beim Zentralen Prüfungsamt.

Anmeldung zu studienbegleitenden Prüfungen

Alle Lehramtsstudierenden müssen sich über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem ZEuS zu den Prüfungsleistungen (Klausuren, Referate, Hausarbeiten etc.) anmelden. Die Anmeldezeiträume sind für alle Fächer der Geisteswissenschaftlichen Sektion gleich:

Wintersemester: 01. Dezember – 15. Januar
Sommersemester: 01. Mai –15. Juni

In dieser Zeit können Sie sich für eine Prüfungsleistung an- und auch wieder abmelden. Nach Ablauf der Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen, die Hausarbeit nicht abgeben etc., gilt dies als Nicht-Bestanden. Umgekehrt können Sie sich nach Ablauf der Frist auch nicht mehr für eine Prüfungsleistung anmelden.

Ein Hinweis zu Hausarbeiten:
Lehramtsstudierende, die einen Hausarbeitsschein erwerben möchten, melden sich nur für die Hausarbeit an.

Orientierungsprüfung (nur im Hauptfach)

Die Orientierungsprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, die bis zum Ende des zweiten Semesters abzulegen ist. Sie besteht aus:

a) dem Nachweis von studienbegleitenden Prüfungsleistungen. Diese umfassen
(1) die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

  • einem Kernkurs aus den Modulen 1 (Grundbegriffe der praktischen Philosophie, Erkenntnistheorie) oder 5 (Ethik und Moralphilosophie),
  • zwei Proseminaren aus den Modulen 2, 3 oder 4,

und

(2) eine schriftliche Hausarbeit in einem der Proseminare aus den Modulen 2 oder 3.

Sobald die unter a)(1) und a)(2) genannten Prüfungsleistungen vorliegen und verbucht sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einer Dozentin/einem Dozenten des Fachbereichs (s.u.) und drucken sich über ZEuS ein Transcript of Records aus. Das Transcript of Records und diesen Nachweis bringen Sie bitte mit zu

b) der obligatorischen Orientierungsberatung bei einer Dozentin/einem Dozenten des Fachbereichs Philosophie. Eine Liste mit möglichen Prüfern/Beratern finden Sie hier.

HINWEIS!
Sie erhalten vom Fachbereich KEINE Erinnerung an Ihre Orientierungsprüfung! Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Orientierungsprüfung fristgerecht abzulegen.

Zwischenprüfung (nur im Hauptfach)

Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, die bis zum Ende des vierten Semesters abzulegen ist.

§ 4 der Studien- und Prüfungsordnung für die Gymnasiallehramtsstudiengänge Fach Philosophie/Ethik:
Als Zwischenprüfungsleistungen sind folgende Lehrveranstaltungen erfolgreich zu absolvieren:

  • Die beiden Kernkurse aus Modul 1 „Einführung in die Praktische Philosophie“ und „Erkenntnistheorie“,
  • zwei Proseminare zu Modul 2,
  • ein Proseminar zu Modul 3,
  • das Proseminar aus Modul 4 „Logisch-semantische Propädeutik“
  • sowie der Kernkurs aus Modul 5 „Moralphilosophie und Ethik“

In zwei der genannten Proseminare aus den Modulen 2 oder 3 ist der Leistungsnachweis durch eine schriftliche Hausarbeit zu erbringen.
Im Rahmen der Zwischenprüfung sind außerdem die erforderlichen Sprachkenntnisse – Latinum oder Graecum – nachzuweisen (vgl. § 5 der Studien- und Prüfungsordnung).

Latinum oder Graecum

Laut § 5, Anhang II,  GymPO 2011 müssen bis zur Zwischenprüfung als Fremdsprachennachweise Latinum oder Graecum erbracht werden.

Nachweis:
Wenn Sie Latinum oder Graecum bereits zu Beginn des Studiums nachweisen können, legen Sie bitte dem Fachbereichssekretariat (Raum G 628) eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnissses vor, in dem dieser Nachweis eingetragen sein muss.

Antrag auf Fristverlängerung:
Wenn Sie Sprachkenntnisse, die Studienvoraussetzung sind, nachholen müssen, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Fristen für die Ablegung der Orientierungsprüfung und der Zwischenprüfung sowie der Regelstudienzeit um jeweils maximal 2 Semester stellen. Bitte stellen Sie den Antrag bei Studienbeginn (im 1. Semester).
Bitte geben Sie diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben im Fachbereichssekretariat G 628 ab.

Hinweise zu Haus- und Abschlussarbeiten

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Plagiaten bei Haus- und Abschlussarbeiten gibt es ein Merkblatt mit Hinweisen zu prüfungsrechtlichen Folgen, zu den Richtlinien wissenschaftlicher Arbeiten und zu Angeboten der Universität zur Vermittlung der Regeln wissenschaftlicher Arbeit.

Zusammen mit jeder Hausarbeit ist folgende Erklärung abzugeben, mit der versichert wird, dass die Hausarbeit selbständig verfasst wurde:

Hinweise und Tipps zum Umgang mit Literatur und Quellen in wissenschaftlichen Arbeiten gibt es sowohl von der Uni als auch vom Fachbereich:

Staatsexamensprüfung

Für die Staatsexamensprüfung müssen Sie sich beim Landeslehrerprüfungsamt in Freiburg anmelden. Die Informationen zur Anmeldung finden Sie beim Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Freiburg

Attestformular zum Prüfungsrücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit

Im Falle eines Prüfungsrücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit und der deswegen notwendigen Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten gibt es ein einheitliches, von allen Studierenden zu nutzendes Attestformular. Bitte reichen Sie im Fall von Prüfungsunfähigkeit das Attest beim Fachbereichssekretariat (G 628; FB-Philosophie@uni-konstanz.de) ein.